Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ECA

7.724 Byte hinzugefügt, 14:44, 8. Sep. 2007
Korrektur Rechtschreibung
__NOTOC__[[Bild:ECA.gif|right]]
[[Bild:eca.gif|right]]
Die '''European Coaching Association''' ist ein europaweiter Berufsverband professioneller Coaches(im beruflichen und privaten Bereich). Seit 1994 setzt die ECA Qualitätsmaßstäbe einen Qualitätsmaßstab im Bereich Coaching. Seine Mitglieder beraten und coachen Unternehmen und deren Führungskräfte, Teams, Manager, Personalentwickler und Consultants bei der zielorientierten Weiterbildung und bei der Realisierung ihrer Unternehmensziele.
Coaching kann aber nicht nur im beruflichen Bereich eingesetzt werden, auch persönliche Anliegen, private Umbruchsituationen und Konflikte können Anlässe für ein Coaching sein. Jedes Coaching wird entsprechend den Anforderungen individuell angepasst. Die Mitglieder des Berufsverbands Berufsverbandes sind dem Berufsbild der ECA verpflichtet, sie sind in der Regel selbständig und hauptberuflich als Coach tätig. Die ECA-Lizenzierungen garantieren will mit Ihrer Lizenzierung eine qualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung in den einzelnen Bereichen des Coachings. Damit bringt die ECA garantieren und damit Transparenz und Seriosität in einen Marktbringen, in dem die Berufsbezeichnung Coach nicht geschützt ist.
Die ECA ist im Deutschen Bundestag akkreditiert und leistet Lobbyarbeit für das Berufsbild des professionellen Coaches.
350 Coaches (Anfang 2007), hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich bereits den hohen Qualitätsansprüchen der ECA verpflichtet.   == Die Berufsgrundsätze des professionellen Coaches European Coaching Association - Berufsverband ==  '''Präambel''' Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der Coaches in der European Coaching Association. Sie geltenbei allen Tätigkeiten der Coaches in ihren Beziehungen zu Klientinnen und Klienten, Interessentinnen undInteressenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verbänden und der Öffentlichkeit. <br>Die Coaches in der E.C.A. verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung dieser Grundsätze. Die Grundsätze werdenin geeigneter Form allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Coaches in der E.C.A. bekannt gegebenund diese zur Einhaltung angehalten. '''Art. 1 Menschenbild und Seriosität''' <br>1. Coaches orientieren ihre Tätigkeit an einem liebevollen Menschenbild und an menschlich-ethischen Werten.Sie behandeln alle Klientinnen und Klienten zuvorkommend, respektvoll und in voller Würde als freie undgleiche Menschen. <br>2. Coaches verhalten sich stets so, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Klientin oder ihrem Klientengerecht werden. Sie empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Tätigkeit Vorteile für dieKlientin oder den Klienten bringt. Sie definieren zu Beginn des Coachings mit der Klientin oder dem Klientendie Inhalte und Aufgaben des Coachings sowie die Erwartungen und Ziele beider Seiten. <br>3. Coaches bemühen sich um eine harmonische und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Klientinnenund Klienten. Sie arbeiten mit ihren Klientinnen und Klienten nach deren freier Entscheidung zusammen, bisdiese ihre gemeinsam mit dem Coach definierten Ziele erreicht haben. <br>4. Coaches erweisen sich auch außerhalb ihrer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig, dieder Beruf des Coaches erfordert. '''Art. 2 Fachliche Kompetenz''' <br>1. Coaches werden bei ihrer Tätigkeit dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung des Berufsstandes undden Bedürfnissen der Klientin oder des Klienten in bester Weise gerecht. Sie arbeiten multidisziplinär. <br>2. Coaches übernehmen nur Aufgaben, für deren Bearbeitung sie über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungensowie ggf. erforderlichen beruflichen Zulassungen verfügen. <br>Sollten in Einzelfällen die Kenntnisse und Erfahrungen für die Bedürfnisse der Klientin oder des Klienten nichtausreichen, so ziehen sie Berufskolleginnen oder Berufskollegen hinzu oder empfehlen und vermitteln möglichstden Rat und die Hilfe von Spezialistinnen oder Spezialisten. <br>3. Coaches vervollständigen und erhalten sich den für ihre Tätigkeit erforderlichen, jeweils aktuellen Kenntnisstanddurch ständige Fortbildungsmaßnahmen in allen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit und machenihren Klientinnen und Klienten die Vorteile ihres Kenntnisstandes uneingeschränkt zugänglich. <br>4. Coaches pflegen untereinander freien professionellen Gedankenaustausch, um das Wissen und die Kompetenzdes gesamten Berufsstandes zu fördern und zu entwickeln.Sie respektieren dabei die fachlichen Meinungen und Methoden ihrer Berufskolleginnen und Berufskollegen. '''Art. 3 Eigenverantwortlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität''' <br>1. Coaches üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich, unabhängig und integer aus. Sie gehören keiner Partei,Sekte oder Organisation an, die den Menschenrechten - insbesondere der Menschenwürde – oder den staatlichenGesetzen entgegenstehen.Insbesondere verbreiten sie weder unmittelbar noch mittelbar die Technologie von L. Ron Hubbard oderwenden diese an. <br>2. Die berufliche Unabhängigkeit ist durch das Fehlen von fachbezogenen Weisungsabhängigkeiten gekennzeichnet.Sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Coaches in abhängiger Position tätig sein können. <br>3. Coaches respektieren auch gegenüber den für sie tätigen, als Coach qualifizierten Mitarbeiterinnen undMitarbeitern deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit. '''Art. 4 Interessenkollision'''1. Coaches weisen ihre Klientinnen und Klienten unverzüglich darauf hin, wenn die Besorgnis einer Interessenkollisiongegeben ist. <br>2. Coaches versagen ihre Tätigkeit, wenn die Gefahr besteht, dass sie erkennbar für eine pflichtwidrige oderunlautere Handlung in Anspruch genommen werden. '''Art. 5 Kollegialität''' <br>1. Coaches verhalten sich kollegial und beeinträchtigen weder das Ansehen des Coaches noch des Berufsstandes.Unsachliche oder leichtfertige Anschuldigungen gegen eine Kollegin oder einen Kollegen sind berufswidrig. <br>2. Bei Streitigkeiten unter Coaches versuchen die Beteiligten eine gütliche Einigung oder beantragen eineVermittlung durch den Vorstand der E.C.A. Beabsichtigen Coaches, bei Gerichten, Behörden oder VerbändenMaßnahmen gegen eine Kollegin oder einen Kollegen zu ergreifen, so unterrichten sie vorher den Vorstandder E.C.A. und geben ihm Gelegenheit, in der Sache klärend oder vermittelnd einzugreifen. '''Art. 6 Verschwiegenheit''' <br>1. Coaches behandeln alles, was ihnen im Rahmen oder bei Gelegenheit ihrer Berufsausübung anvertrautoder bekannt geworden ist, streng vertraulich, soweit nicht das Gesetz oder die in der Rechtsprechung entwickeltenGrundsätze Ausnahmen verlangen. Dies gilt auch für das Coachingverhältnis an sich. <br>2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung des Coachingverhältnisses hinaus. <br>3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Klientin oder der Klient den Coach von dieser Pflichtschriftlich entbunden hat. '''Art. 7 Wettbewerb''' <br>1. Coaches erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungennoch bieten sie Leistungen zur Probe an. <br>2. Coaches achten das geistige Urheberrecht an Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwendensolches Material nur mit Quellenangabe. <br>3. Coaches empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kolleginnen und Kollegen, derenLeistungsstand ihnen bekannt ist. Dabei bevorzugen sie E.C.A. - Coaches. <br>4. Coaches werben keine Klientinnen und Klienten oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von anderen E.C.A.-Coaches ab. '''Art. 8 Vergütung''' <br>1. Unselbständig tätige Coaches erhalten ihre Vergütung gemäß Dienstvertrag. <br>2. Selbständig tätige Coaches erhalten ihr Honorar von ihren Klientinnen und Klienten. Das Honorar wird vorBeginn des Coachings mit der Klientin oder dem Klienten abgestimmt. Es steht im angemessenen Verhältniszur Leistung und orientiert sich an den Honorarempfehlungen der E.C.A. Zu Beginn des Coachings wird auchabgestimmt, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden. <br>3. Coaches versuchen nicht, sich Wettbewerbsvorteile dadurch zu verschaffen, dass sie auf ihnen zustehendeVergütungen verzichten. '''Art. 9 Werbung'''1. Coaches werben nur in einer Weise, wie es mit dem Ansehen des Berufs und ihrer Verpflichtung zur Kollegialitätvereinbar ist. Sie sind bemüht, mit ihrer Werbung das Verständnis der Öffentlichkeit und die Akzeptanzvon professionellem Coaching zu fördern und zu entwickeln. <br>2. Coaches enthalten sich unlauterer oder irreführender Werbemaßnahmen. Sie präsentieren ihre Qualifikationkorrekt und redlich und einzig im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung. Sie halten sich in ihrenDarstellungen an den augenblicklichen Stand. '''Art. 10 Schlussbestimmungen'''1. Die Coaches in der E.C.A. haben sich über die von der E.C.A. festgelegten Berufsgrundsätze zu unterrichtenund sind auf diese verpflichtet. Sie können sich nicht auf Unkenntnis berufen. <br>2. Änderungen und Ergänzungen dieser Berufsgrundsätze werden allen E.C.A. Mitgliedern schriftlich bekanntgegeben; die Coaches in der E.C.A. haben sich die jeweils geltende Fassung zu eigen zu machen.  
== Weblinks ==
Homepage: http://www.eca-news.de/start/Berufsverband/index.html
[[Kategorie:Organisation]]